Bedingungen

Nutzungsbedingungen für KurzWarten

Stand: 04.07.2026

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von KurzWarten. KurzWarten ist eine digitale Warteschlangen-Lösung, mit der Unternehmen, Praxen, Dienstleister, Einrichtungen und andere Organisationen Warteschlangen digital verwalten können. Die Anwendung ermöglicht insbesondere das Erstellen von Tickets, das Anzeigen von Ticketnummern, das Aufrufen, Bearbeiten, Erledigen und Löschen von Tickets, die Zuordnung zu Bereichen, Räumen, Schaltern oder Mitarbeitenden sowie die Erstellung einfacher Tagesstatistiken.

Anbieter von KurzWarten ist:

Kurzwarten GbR Afham 7a 94496 Ortenburg support@kurzwarten.de

Personenbezeichnungen in diesen Nutzungsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise die männliche oder neutrale Form verwendet.

Diese Nutzungsbedingungen sind in zwei Bereiche unterteilt. Teil A gilt für Unternehmen, Einrichtungen und sonstige Organisationen, die KurzWarten für eigene Zwecke einsetzen. Teil B gilt für wartende Personen, betroffene Personen oder sonstige nutzende Personen, die KurzWarten verwenden, um ein Ticket zu ziehen oder den Status eines Tickets einzusehen.

Teil B: Bedingungen für wartende und sonstige nutzende Personen

1. Geltungsbereich für wartende Personen

Teil B dieser Nutzungsbedingungen gilt für wartende Personen, betroffene Personen oder sonstige nutzende Personen, die KurzWarten verwenden, um ein digitales Ticket zu ziehen, eine Ticketnummer wieder aufzurufen oder den Status eines Tickets einzusehen.

Wartende Personen nutzen KurzWarten in der Regel im Zusammenhang mit einem Unternehmen, einer Praxis, einem Dienstleister, einer Einrichtung oder einer anderen Organisation, die KurzWarten für die eigene Warteschlange einsetzt.

Durch die Nutzung von KurzWarten durch wartende Personen kommt grundsätzlich kein kostenpflichtiger Vertrag zwischen der wartenden Person und dem Anbieter zustande. Vertragspartner des Anbieters ist in der Regel das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung, die KurzWarten einsetzt.

2. Nutzung durch wartende Personen

Wartende Personen können KurzWarten nutzen, um ein Ticket zu erstellen, eine Ticketnummer einzusehen, den Status eines Tickets aufzurufen oder Informationen zur Warteschlange anzuzeigen.

Die angezeigte Ticketnummer, Warteposition oder geschätzte Wartezeit stellt keine verbindliche Zusage dar, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Reihenfolge bedient, behandelt, beraten oder aufgerufen zu werden.

Ein digitales Ticket begründet keinen Anspruch darauf, dass die wartende Person tatsächlich bedient, behandelt, beraten oder angenommen wird. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich beim jeweiligen Unternehmen oder der jeweiligen Einrichtung.

Das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung kann aus organisatorischen, fachlichen, medizinischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen sachlichen Gründen von der angezeigten Reihenfolge abweichen.

3. Keine Notfallfunktion und keine medizinische Triage

KurzWarten ist kein Notfall-, Alarm-, Diagnose-, Beratungs-, Triage- oder Ersteinschätzungssystem.

KurzWarten nimmt insbesondere keine medizinische Bewertung, Priorisierung oder Einschätzung der Dringlichkeit eines Anliegens vor. Eine angezeigte Reihenfolge, Warteposition oder Wartezeit sagt nichts über die medizinische Dringlichkeit eines Anliegens aus.

In dringenden Fällen, Notfällen oder Situationen, in denen sofortige Hilfe erforderlich ist, dürfen wartende Personen nicht ausschließlich auf KurzWarten vertrauen. Sie müssen sich direkt an Beschäftigte vor Ort, an eine zuständige Stelle oder an den Notruf wenden.

Dies gilt insbesondere bei medizinischen Beschwerden, akuten Schmerzen, Gefahrensituationen oder sonstigen dringenden Anliegen.

4. Verhalten nutzender Personen

Wartende Personen dürfen KurzWarten nur rechtmäßig und bestimmungsgemäß verwenden.

Wenn Tickets ausschließlich durch das Unternehmen, die Einrichtung oder deren Mitarbeitende erstellt werden, dürfen wartende Personen KurzWarten insbesondere dazu nutzen, ihre Ticketnummer einzusehen, den aktuellen Status ihres Tickets aufzurufen oder Informationen zur Warteschlange abzurufen.

Untersagt ist insbesondere die Manipulation fremder Tickets, der Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, der unbefugte Zugriff auf Adminbereiche, die Nutzung fremder Ticketnummern, die Störung des Betriebs der Anwendung sowie jede Nutzung, die Rechte anderer Personen beeinträchtigt oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Warteschlange stört.

Wartende Personen dürfen keine beleidigenden, rechtswidrigen oder sensiblen Inhalte eingeben, sofern Eingabefelder zur Verfügung stehen. Sensible Informationen wie Diagnosen, Beschwerden, Behandlungsgründe, Gesundheitsdaten oder andere vertrauliche Angaben dürfen nicht über KurzWarten eingegeben werden.

Bei missbräuchlicher Nutzung können Tickets gelöscht, Funktionen eingeschränkt oder weitere geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bei Problemen mit einem Ticket sollten sich wartende Personen an Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung wenden.

5. Umgang mit Ticketdaten

Wartende Personen sehen in KurzWarten grundsätzlich nur ihre Ticketnummer und den dazugehörigen Ticketstatus.

Die Ticketnummer sollte sorgfältig aufbewahrt und nicht unnötig an andere Personen weitergegeben werden, da sie zur Anzeige des jeweiligen Tickets verwendet werden kann.

Die Anzeige oder Kenntnis einer Ticketnummer gilt nicht als Identitätsnachweis. Das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung kann zusätzliche Nachweise oder Rückfragen verlangen, wenn dies organisatorisch, fachlich, medizinisch oder rechtlich erforderlich ist.

Erscheint eine wartende Person nach Aufruf nicht, kann das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung das Ticket überspringen, zurückstellen, löschen oder als erledigt markieren. Ob und in welcher Weise ein verpasstes Ticket erneut berücksichtigt wird, entscheidet ausschließlich das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung.

Wartende Personen können über KurzWarten keine Namen oder sonstigen personenbezogenen Zusatzangaben eingeben, sofern die Anwendung keine entsprechenden Eingabefelder bereitstellt. Falls Angaben geändert, korrigiert oder gelöscht werden sollen, sollten sich wartende Personen an Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung wenden.

6. Anzeige von Ticketnummern und Aufrufen

Wartende Personen nehmen zur Kenntnis, dass Ticketnummern, Statusangaben oder Aufrufe je nach Nutzung durch das jeweilige Unternehmen auch auf Bildschirmen, Monitoren, Aufrufanzeigen oder durch Beschäftigte vor Ort angezeigt oder genannt werden können.

Das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung ist dafür verantwortlich, die Anzeige und den Aufruf von Tickets so zu organisieren, dass keine unnötigen personenbezogenen oder sensiblen Informationen offengelegt werden.

7. Verfügbarkeit für nutzende Personen

KurzWarten kann zeitweise nicht verfügbar sein, fehlerhafte Angaben anzeigen oder verzögert reagieren. Dies kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, Internetprobleme, Fehler bei Dienstleistern oder fehlerhafte Eingaben entstehen.

Ein Anspruch wartender Personen auf jederzeitige Verfügbarkeit von KurzWarten besteht nicht.

Wartende Personen sind selbst dafür verantwortlich, ihr verwendetes Endgerät, ihre Internetverbindung und gegebenenfalls den Zugriff auf den Ticketlink oder QR-Code bereitzuhalten. KurzWarten übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ein Ticket auf einem bestimmten Gerät, Browser oder Netzwerk jederzeit abrufbar ist.

Wenn KurzWarten nicht erreichbar ist oder ein Ticket nicht angezeigt wird, sollten wartende Personen sich an Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung wenden.

8. Datenschutz für nutzende Personen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von KurzWarten sowie gegebenenfalls aus den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung.

Soweit ein Unternehmen KurzWarten für die eigene Warteschlange einsetzt, ist dieses Unternehmen grundsätzlich für die konkrete Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit der Warteschlange verantwortlich.

Der Anbieter stellt in diesem Fall in der Regel die technische Lösung bereit und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit erforderlich, im Auftrag des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung.

9. Kosten für wartende Personen

Die Nutzung von KurzWarten durch wartende Personen ist grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Kostenpflichtige Leistungen gegenüber verbrauchende Personen entstehen nur, wenn dies klar, verständlich und ausdrücklich vereinbart wird.

10. Haftung gegenüber nutzenden Personen

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Anbieter haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung von KurzWarten überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung nutzende Personen regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Verantwortung für die tatsächliche Organisation der Warteschlange, die Bedienung, Behandlung, Beratung, Annahme oder Priorisierung vor Ort liegt beim jeweiligen Unternehmen oder der jeweiligen Einrichtung.

Teil C: Allgemeine Schlussbestimmungen

11. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn dies aufgrund technischer Weiterentwicklung, neuer Funktionen, geänderter rechtlicher Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich wird.

Die jeweils aktuelle Fassung ist unter [URL einfügen] abrufbar.

Für bestehende kostenpflichtige nutzende Unternehmen und Einrichtungen gelten Änderungen nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Anforderungen.

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Gegenüber verbrauchenden Personen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner kaufmännisch tätig, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Für verbrauchende Personen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Salvatorische Regelung

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.