Bedingungen

Nutzungsbedingungen für KurzWarten

Stand: 04.07.2026

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von KurzWarten. KurzWarten ist eine digitale Warteschlangen-Lösung, mit der Unternehmen, Praxen, Dienstleister, Einrichtungen und andere Organisationen Warteschlangen digital verwalten können. Die Anwendung ermöglicht insbesondere das Erstellen von Tickets, das Anzeigen von Ticketnummern, das Aufrufen, Bearbeiten, Erledigen und Löschen von Tickets, die Zuordnung zu Bereichen, Räumen, Schaltern oder Mitarbeitenden sowie die Erstellung einfacher Tagesstatistiken.

Anbieter von KurzWarten ist:

Kurzwarten GbR Afham 7a 94496 Ortenburg support@kurzwarten.de

Personenbezeichnungen in diesen Nutzungsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise die männliche oder neutrale Form verwendet.

Diese Nutzungsbedingungen sind in zwei Bereiche unterteilt. Teil A gilt für Unternehmen, Einrichtungen und sonstige Organisationen, die KurzWarten für eigene Zwecke einsetzen. Teil B gilt für wartende Personen, betroffene Personen oder sonstige nutzende Personen, die KurzWarten verwenden, um ein Ticket zu ziehen oder den Status eines Tickets einzusehen.

Teil A: Bedingungen für nutzende Unternehmen und Einrichtungen

1. Geltungsbereich für nutzende Unternehmen und Einrichtungen

Teil A dieser Nutzungsbedingungen gilt für Unternehmen, Praxen, Dienstleister, Einrichtungen, Organisationen und sonstige nutzende Unternehmen und Einrichtungen, die KurzWarten für eigene Warteschlangen einsetzen oder testen.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen können KurzWarten nutzen, um digitale Warteschlangen zu organisieren, Tickets zu verwalten, wartende Personen aufzurufen und einfache statistische Auswertungen zu erhalten.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Preisvereinbarungen, Verträge zur Auftragsverarbeitung oder gesonderte Servicebedingungen, gehen diesen Nutzungsbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss und Unternehmereigenschaft

Ein Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von KurzWarten kommt zustande, wenn ein nutzendes Unternehmen ein kostenpflichtiges Angebot annimmt, einen kostenpflichtigen Tarif bucht, einen Checkout erfolgreich abschließt oder der Anbieter die Nutzung ausdrücklich bestätigt.

Die bloße Registrierung, Anfrage, Einrichtung eines kostenlosen Testzugangs oder Nutzung im Testbetrieb begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, dauerhafte Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen.

KurzWarten richtet sich im Verhältnis zu nutzenden Unternehmen und Einrichtungen grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher als zahlende Vertragspartner ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich angeboten oder vereinbart wird.

3. Zweck und Leistungsumfang von KurzWarten

KurzWarten ist ein organisatorisches Hilfsmittel zur Verwaltung einfacher digitaler Warteschlangen. Die Anwendung unterstützt nutzende Unternehmen und Einrichtungen dabei, Warteprozesse übersichtlicher und effizienter zu gestalten.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif, der Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der jeweils bereitgestellten Version der Anwendung. Funktionen, Nutzerzahlen, Standorte, Bereiche, Tickets, Statistiken, Integrationen oder sonstige Nutzungsgrenzen können je nach Tarif oder Vereinbarung beschränkt sein.

KurzWarten trifft keine eigenen Entscheidungen darüber, welche Person wann bedient, behandelt, beraten oder aufgerufen wird. Die tatsächliche Organisation vor Ort, die Reihenfolge der Bedienung, der Umgang mit besonderen Fällen und die Entscheidung über Priorisierungen bleiben ausschließlich Aufgabe des jeweiligen nutzenden Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung.

KurzWarten ist nicht als Notfall-, Diagnose-, Behandlungs-, Archiv-, Dokumentations-, Kassen-, Personenverwaltungs-, Einsatzleit-, Triage- oder medizinisches Ersteinschätzungssystem vorgesehen.

Soweit KurzWarten künftig Termin-, Vorabticket- oder Planungsfunktionen bereitstellt, begründen auch diese Funktionen keinen Anspruch wartender Personen auf Bedienung, Behandlung, Beratung, Annahme oder Aufruf zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die konkrete Termin- und Warteschlangenorganisation bleibt beim nutzenden Unternehmen oder der jeweiligen Einrichtung.

4. Verantwortlichkeit nutzender Unternehmen und Einrichtungen

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind für die konkrete Nutzung von KurzWarten in ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört insbesondere, dass sie die Warteschlange korrekt verwalten, Mitarbeitende angemessen einweisen, Zugangsdaten schützen, nur erforderliche Daten eingeben und keine unzulässigen oder unnötigen personenbezogenen Daten verarbeiten.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind außerdem dafür verantwortlich, wartende Personen angemessen über den Einsatz von KurzWarten zu informieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen entscheiden selbst, ob ein Name, eine Nummer, ein Kürzel oder ein anderes Zuordnungsmerkmal zu einem Ticket verwendet wird. Sofern ein Name verwendet wird, sollte nach Möglichkeit nur ein Vorname, eine Abkürzung oder ein neutrales Zuordnungsmerkmal verwendet werden.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind dafür verantwortlich, Aufrufe, Monitore, Bildschirmanzeigen und sonstige sichtbare oder hörbare Hinweise so zu gestalten, dass keine unnötigen personenbezogenen oder sensiblen Informationen offengelegt werden.

5. Keine Eingabe sensibler Daten

KurzWarten ist nicht dafür vorgesehen, sensible Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten zu erfassen. Insbesondere dürfen keine Diagnosen, Symptome, Behandlungsgründe, Gesundheitsdaten, religiösen oder politischen Angaben, Zahlungsdaten, Ausweisdaten, Notfallinformationen oder vergleichbar sensible Informationen in KurzWarten eingetragen werden.

Dies gilt besonders für Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden und andere sensible Einsatzbereiche. Räume, Bereiche oder Aufrufstellen sollten möglichst neutral bezeichnet werden, zum Beispiel „Raum 1“, „Schalter 2“, „Team A“ oder „Bereich B“.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind dafür verantwortlich, Mitarbeitende entsprechend anzuweisen und die Nutzung so zu gestalten, dass keine unnötigen sensiblen Informationen verarbeitet werden.

6. Zugangsdaten und Adminbereich

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter, Adminlinks und sonstige Authentifizierungsinformationen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.

Zugangsdaten dürfen nur an berechtigte Mitarbeitende oder sonstige berechtigte Personen weitergegeben werden. Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind dafür verantwortlich, Zugänge zu sperren oder zu ändern, wenn Mitarbeitende ausscheiden oder nicht mehr berechtigt sind.

Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten missbraucht wurden oder unbefugte Personen Zugriff erhalten haben, muss der Anbieter unverzüglich informiert werden.

Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge oder einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung, Zahlungsverzug oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen bestehen.

7. Testbetrieb, Beta und kostenlose Nutzung

Soweit KurzWarten kostenlos, vergünstigt oder ausdrücklich im Testbetrieb bereitgestellt wird, besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung, bestimmte Funktionen, bestimmte Verfügbarkeit, bestimmte Antwortzeiten, bestimmte Fehlerbehebungszeiten oder Fortführung der kostenlosen Nutzung.

KurzWarten befindet sich im Aufbau und kann sich technisch, optisch und funktional ändern. Es kann zu Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Ausfällen, Fehlanzeigen, Verzögerungen oder Datenverlusten kommen.

Der Anbieter bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb, garantiert im Testbetrieb jedoch keine jederzeitige Verfügbarkeit.

Der Testbetrieb dient der Erprobung der Software. Der Anbieter kann Testzugänge jederzeit ändern, einschränken oder beenden, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.

8. Kostenpflichtige Nutzung, Preise und Zahlung

Soweit KurzWarten kostenlos bereitgestellt wird, besteht kein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung. Kostenpflichtige Leistungen entstehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart, gebucht oder bestätigt werden.

Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der Preisübersicht, dem gewählten Tarif, dem Checkout, dem individuellen Angebot oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung. Preise gegenüber Unternehmen verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt.

Die Zahlung kann je nach Verfügbarkeit per Kreditkarte, Debitkarte, SEPA-Lastschrift, Banküberweisung, Rechnung oder über einen Zahlungsdienstleister erfolgen. Der Anbieter kann einzelne Zahlungsarten ausschließen, ändern oder von einer vorherigen Prüfung abhängig machen.

Bei Zahlung über einen Zahlungsdienstleister gelten zusätzlich dessen Bedingungen und technische Abläufe. Zahlungsdaten werden grundsätzlich durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet; der Anbieter erhält dabei regelmäßig nur zahlungs- und vertragsbezogene Informationen, die zur Abwicklung erforderlich sind.

Bei SEPA-Lastschrift erteilt das nutzende Unternehmen ein entsprechendes Mandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung. Kosten, die durch eine vom nutzenden Unternehmen zu vertretende Rücklastschrift, fehlgeschlagene Zahlung oder Zahlungsanfechtung entstehen, können dem nutzenden Unternehmen in gesetzlich zulässigem Umfang weiterberechnet werden.

Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Gerät ein nutzendes Unternehmen in Zahlungsverzug, kann der Anbieter nach angemessener Ankündigung den Zugang zu KurzWarten einschränken oder sperren. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung kostenpflichtiger Abonnements

Kostenpflichtige Abonnements laufen je nach gewähltem Tarif monatlich, jährlich oder für einen individuell vereinbarten Zeitraum. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich ein Abonnement automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, wenn es nicht vor Ablauf des laufenden Zeitraums gekündigt wird.

Die Kündigung kann über den Kundenbereich, per E-Mail oder auf einem anderen vom Anbieter bereitgestellten Weg erfolgen. Eine Kündigung beendet das Abonnement zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums, sofern nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein nutzendes Unternehmen trotz Hinweis erheblich gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, unzulässige Daten verarbeitet, Zugangsdaten missbraucht oder mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät.

Bereits gezahlte Entgelte werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht oder zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Support

KurzWarten ist bemüht, die Software möglichst störungsfrei und zuverlässig bereitzustellen. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt, Internet- oder Netzwerkausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Hosting-Anbietern, Datenbankdiensten, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen technischen Dienstleistern eingeschränkt sein.

KurzWarten wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um erhebliche Störungen im Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten zu beheben. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, so durchgeführt, dass sie den laufenden Betrieb möglichst wenig beeinträchtigen.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind dafür verantwortlich, für den Fall einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit von KurzWarten einen angemessenen organisatorischen Ersatzprozess vorzuhalten, zum Beispiel eine manuelle Ticketvergabe, eine Papierliste, einen lokalen Aufrufprozess oder eine sonstige interne Notfallregelung.

KurzWarten ist kein Notfall-, Alarm-, Diagnose-, Triage- oder Behandlungssystem und darf nicht als alleiniges System für zeitkritische, medizinisch notwendige oder sicherheitsrelevante Entscheidungen eingesetzt werden.

Support erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail. Der Anbieter bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung von Anfragen, schuldet jedoch keine bestimmten Reaktions- oder Lösungszeiten, sofern keine gesonderte Servicevereinbarung besteht.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind selbst dafür verantwortlich, eigene Endgeräte, Browser, Internetverbindungen, Bildschirme, QR-Codes, interne Abläufe und sonstige für die Nutzung vor Ort erforderliche Voraussetzungen bereitzustellen und funktionsfähig zu halten.

11. Änderungen und Weiterentwicklung der Anwendung

Der Anbieter ist berechtigt, KurzWarten weiterzuentwickeln, zu ändern, zu erweitern oder einzelne Funktionen anzupassen, einzuschränken oder zu entfernen, soweit dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.

Wesentliche Änderungen für nutzende Unternehmen und Einrichtungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Änderungen dürfen die vertraglich vereinbarte Hauptleistung bei bestehenden kostenpflichtigen Verträgen nicht unangemessen beeinträchtigen, sofern keine sachliche Rechtfertigung besteht oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von KurzWarten sowie gegebenenfalls aus den Datenschutzhinweisen des jeweiligen nutzenden Unternehmens oder der jeweiligen Einrichtung.

Soweit nutzende Unternehmen und Einrichtungen KurzWarten für eigene Warteschlangen einsetzen und dabei personenbezogene Daten betroffener Personen, insbesondere wartender Personen, verarbeiten, entscheiden sie grundsätzlich über Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung.

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag nutzender Unternehmen und Einrichtungen verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Ein solcher Vertrag ist vor einem produktiven kommerziellen Einsatz abzuschließen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind selbst dafür verantwortlich, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu prüfen, betroffene Personen ordnungsgemäß zu informieren und sicherzustellen, dass keine unnötigen oder unzulässigen Daten in KurzWarten eingegeben werden.

Der Anbieter kann für den Betrieb von KurzWarten technische Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, Datenbank, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand, Sicherheit, Analyse oder Support, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder der Liste der Unterauftragsverarbeiter, soweit bereitgestellt.

13. Pflichten nutzender Unternehmen und Einrichtungen

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen dürfen KurzWarten nur rechtmäßig und bestimmungsgemäß nutzen. Sie und ihre Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, Tickets korrekt und nur im erforderlichen Umfang zu erstellen.

Untersagt ist insbesondere das Erstellen falscher, unnötiger oder massenhafter Tickets, die Eingabe unzulässiger oder sensibler Daten, die Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Personen, der Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, sowie jede Nutzung, die den Betrieb von KurzWarten, die Rechte betroffener Personen oder die ordnungsgemäße Verwaltung der Warteschlange beeinträchtigt.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen dürfen KurzWarten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weiterverkaufen, unterlizenzieren, als eigenes Produkt anbieten oder Dritten als White-Label-Lösung zur Verfügung stellen.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden, Beauftragten und sonstigen berechtigten Personen diese Nutzungsbedingungen beachten, soweit sie KurzWarten verwenden.

14. Rechte an KurzWarten

Alle Rechte an KurzWarten verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dies betrifft insbesondere Software, Quellcode, Benutzeroberfläche, Design, Datenbankstruktur, Texte, Logos, Namen, Konzepte und sonstige Inhalte.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen erhalten lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und etwaiger gesonderter Vereinbarungen.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, Dekompilierung, Rückentwicklung oder sonstige Verwertung der Software ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet, soweit dies gesetzlich nicht zwingend erlaubt ist.

15. Sperrung und Einschränkung der Nutzung

Der Anbieter kann den Zugang zu KurzWarten ganz oder teilweise sperren oder einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung, unzulässige Datenverarbeitung, Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen oder Zahlungsverzug bestehen.

Der Anbieter wird berechtigte Interessen des nutzenden Unternehmens angemessen berücksichtigen und eine Sperrung nach Möglichkeit vorher ankündigen, sofern dadurch keine Sicherheitsinteressen, Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten gefährdet werden.

Eine Sperrung entbindet das nutzende Unternehmen nicht von bestehenden Zahlungspflichten, soweit die Sperrung von ihm zu vertreten ist.

16. Daten nach Vertragsende, Löschung und Export

Nach Beendigung der Nutzung kann der Anbieter die im Account gespeicherten Daten nach Ablauf einer angemessenen Frist löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen.

Aktive Tickets können nach Beendigung der Nutzung gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen.

Nutzende Unternehmen und Einrichtungen sind selbst dafür verantwortlich, rechtlich oder betrieblich erforderliche Informationen rechtzeitig zu sichern oder zu exportieren, soweit eine Sicherung oder Exportfunktion technisch vorgesehen und rechtlich zulässig ist.

Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung, Wiederherstellung oder Herausgabe von Daten besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

17. Haftung gegenüber nutzenden Unternehmen und Einrichtungen

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Anbieter haftet außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung von KurzWarten überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung nutzende Unternehmen und Einrichtungen regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.

Der Anbieter haftet insbesondere nicht für die konkrete Organisation der Warteschlange vor Ort, für Entscheidungen nutzender Unternehmen und Einrichtungen über Reihenfolgen, Priorisierungen oder Behandlungen, für fehlerhafte Eingaben durch nutzende Unternehmen und Einrichtungen oder deren Mitarbeitende, für die Eingabe unzulässiger Daten oder für die Nutzung von KurzWarten entgegen diesen Nutzungsbedingungen.

Teil C: Allgemeine Schlussbestimmungen

18. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn dies aufgrund technischer Weiterentwicklung, neuer Funktionen, geänderter rechtlicher Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich wird.

Die jeweils aktuelle Fassung ist unter [URL einfügen] abrufbar.

Für bestehende kostenpflichtige nutzende Unternehmen und Einrichtungen gelten Änderungen nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Anforderungen.

19. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Gegenüber verbrauchenden Personen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

20. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner kaufmännisch tätig, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Für verbrauchende Personen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21. Salvatorische Regelung

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.